Ausstellungsordnung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Felina e.V.   
Montag, den 29. Juni 2009 um 18:02 Uhr

Anlage 3

 

Ausstellungsordnung

 

Ausgabe 2010

 
 

1.    Die "Felina"e.V. veranstaltet zur Präsens in der Öffentlichkeit Katzenausstellungen.

 

 Diese sind:

  - internationale Ausstellungen
  - nationale oder regionale Ausstellungen
  - Informationsausstellungen
  - Informationsstände
 

 1.1. Internationale Ausstellungen

 

sind Schönheitskonkurrenzen und werden entsprechend der Ausschreibung als Zweitages- oder als Eintagesausstellungen durchgeführt. In der Regel finden diese Ausstellungen am Wochenende statt.

Doppelbewertungen je Ausstellungstag sind möglich.

 

1.1.1.     Die Organisation und Durchführung erfolgt durch den Vorstand der "Felina"e.V. in Zusammenarbeit mit den, in der Nähe ansässigen "Felina"e.V. - Mitgliedern.

 

1.1.2. Die Ausschreibung als Internationale Ausstellung kann nur erfolgen, wenn Meldungen von mindestens 100 Katzen je Ausstellungstag angenommen werden können. Es sind Vereine und Katzenfreunde aus dem Ausland einzuladen.

 

1.1.3. Die Jury sollte von Richtern aus mindestens zwei Staaten gebildet werden.

 

1.1.4. Die Schönheitskonkurrenz erfolgt in den Klassen:

 

 - Ehren-Klasse / Ehren-Klasse Premior

 - Grand Champion Europa / Premior CACM / CAPM

 - Europa Champion / Premior GCACE / GCAPE

 - Grand Champion International / Premior CACE / CAPE

 - Champion International / Premior CAGCIB / CAGPIB

 - Champion / Premior CACIB / CAPIB

 - Offene Klasse / Kastraten Klasse CAC / CAP

 - Jugend-Klasse, 6-9 Monate CACJ

 - Kitten-Klasse, 3-6 Monate CACP

 - Baby-Klasse 10-13 Wochen

 - Wurf-Klasse 10-16 Wochen

 - Novizen-Klasse, Bestimmungs-Klasse

 - Hauskatzen-Champion-Klasse / Premior

 - Hauskatzen-Klasse / Kastraten-Klasse HCAC / HCAP

 - außer Konkurrenz 

 

1.2. Nationale oder Regionale Ausstellungen

 

 sind Schönheitskonkurrenzen und werden entsprechend der Ausschreibung als Zweitages-

 oder Eintagesausstellungen durchgeführt. In der Regel finden die Ausstellungen am Wochenende statt.
 

 Doppelbewertungen je Ausstellungstag sind möglich.

 

1.2.1. Die Organisation und Durchführung erfolgt ausschließlich durch den Vorstand der "Felina"e.V. Im Weiteren gelten die Festlegungen des Punktes 1.1.1

 

1.2.2. Die Ausstellung kann nur erfolgen, wenn mindestens Meldungen von 100 Katzen je Ausstellungstag angenommen werden können.

 

1.2.3.      Die Schönheitskonkurrenz erfolgt nur in den Klassen:

 

 - Offene-Klasse / Kastraten-Klasse CAC / CAP

 - Jugend-Klasse, 6-9 Monate CACJ

 - Kitten-Klasse, 3-6 Monate CACP

 - Baby-Klasse, 10-13 Wochen

 - Wurfklasse, 10-16 Wochen

 - Novizen-Klasse; Bestimmungs-Klasse

 - Hauskatzen-Klasse / Kastraten-Klasse  HCAC / HCAP

 - außer Konkurrenz

 
 

1.3. Informationsausstellungen und Informationsstände

 

 sind Ausstellungen ohne Konkurrenz

 

1.3.1.     Die Organisation und Durchführung liegt in der eigenständigen Verantwortung der "Felina"e.V. - Mitglieder. Die Planung und Durchführung sind mit dem "Felina"e.V.-Vorstand abzustimmen und vertraglich zu regeln. Die veterinärmedizinischen Bedingungen sind einzuhalten.

 

1.3.2      Sie dienen ausschließlich dem Zweck der Präsentation der "Felina"e.V. in der Öffentlichkeit und machen Zweck, Ziele und Aufgaben der Vereinigung bekannt.

 

 Sie informieren über:

 

 - artgerechte Haltung und Ernährung

 - Tierhygiene

 - Tierschutz

 - Voraussetzungen und Bedingungen für die Zucht von Rassekatzen

 
 

2. Teilnahmebedingungen

 

 Der Ausstellungsablauf wird nach den Ausstellungsbedingungen und Regeln der "Felina"e.V. gestaltet.

 

2.1. Aussteller

 

Jeder Katzenfreund kann auf einer Katzenausstellung der "Felina"e.V. gegen Entrichtung einer Meldegebühr seine Katze/Katzen ausstellen, es sei denn, dem stehen gewichtige Gründe entgegen. (Ausstellungssperre, Erkrankungen im Katzenbestand usw.)

 

2.2. Katzen

 

 Zugelassen sind:

 

- alle Katzen als Einzeltiere im Alter ab 10 Wochen 

- Würfe, mit oder ohne Muttertier, von mindestens 3 Jungtieren im Alter von mindestens 10 bis zur Vollendung der 16. Lebenswoche.

 Nicht zugelassen sind:

 - Jungtiere unter 10 Wochen

 - tragende Katzen 

 - Katzen mit Anomalien.

 

2.3. Allgemeine Bedingungen

 

2.3.1. Für jede Katze und jeden Wurf, mit oder ohne Muttertier, ist ein gesondertes Anmeldeformular auszufüllen. Für das Muttertier wird keine gesonderte Gebühr erhoben, sofern sie nicht eine eigene Bewertung erhalten soll.

 

2.3.2. Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, dass er die Ausstellungsbedingungen anerkennt, dass keine seiner Katzen infektiös erkrankt sind und dass er die Anmeldung annulliert, falls eine solche Krankheit in seinem Bestand auftritt.

 

2.3.3. Jede Anmeldung wird bestätigt. Die Bestätigung ist bei der Tiereinlieferung vorzuweisen.

 

2.3.4. Anmeldungen sind bis zum Meldeschluss an die in der Ausschreibung/Einladung genannte Meldestelle zu richten. Mit der Meldung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung der Meldegebühr. Die Bezahlung kann durch Überweisung auf das in der Ausschreibung /Einladung angegebene Konto, oder durch Lastschrifteinzug, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt, erfolgen.

 

Für jede Ummeldung nach Meldeschluss wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 8,-€ erhoben.

Hiervon ausgenommen sind Klassenänderungen.

 

 Der Aussteller ist auch dann zur Zahlung der Meldegebühr verpflichtet, wenn er der Ausstellung fernbleibt. Für den Nachweis der erfolgten Einzahlung ist der Aussteller verantwortlich.

 

2.3.5.      Für alle nach dem Meldeschluss zurückgezogenen Meldungen erfolgt keine Rückvergütung der Meldegebühr.

 

 

2.4. Veterinärbedingungen

 Im Allgemeinen gelten nachfolgende Bestimmungen. Für jede Katze wird eine Impfung entsprechend der zur Ausstellung geltenden veterinärmedizinischen Bedingungen gefordert. Wurfklassen und Jungtiere unter 4 Monate benötigen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, wenn sie den geforderten Impfschutz noch nicht oder noch nicht vollständig haben. Die Impfungen sind mit einem Impfpass bei der Tiereinlieferung nachzuweisen. Abweichende Anordnungen des jeweils zuständigen Amtstierarztes bleiben vorenthalten und werden den Ausstellern mitgeteilt. Ausländische Aussteller benötigen zusätzlich für die auszustellenden Katzen ein gültiges amtliches Gesundheitszeugnis. Zur Ausstellung werden nur gesunde, parasitenfreie Katzen zugelassen. Jede Katze wird vor dem Einlass auf den allgemeinen Gesundheitszustand und Parasitenbefall untersucht. Die Entscheidung der Zulassung liegt beim Tierarzt. Kein Tier darf ohne diese Kontrolle an der Ausstellung teilnehmen, bzw. anwesend sein. Weiße Tiere aller Rassen müssen ein tierärztliches Attest vorweisen können, aus welchem hervorgeht, dass ein anerkannter Tierarzt bei der Untersuchung auf Hörfähigkeit keine Hörschäden feststellen konnte (kastrierte Tiere und Jungtiere unter 10 Monaten sind hiervon ausgeschlossen).

 

2.5. Haftung

Sollte die Ausstellung aus Gründen, die die "Felina"e.V. nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, wird die Meldegebühr zur Begleichung bereits entstandener Kosten herangezogen.

 Jegliche Haftung der "Felina"e.V., ihrer Organe und Beauftragten ist ausgeschlossen. 

 Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden.

Katzen in den Käfigen sollten ständig beaufsichtigt werden. Bei Abwesenheit des Besitzers sollte eine Person seines Vertrauens damit beauftragt werden.

 

3. Qualifikation, Championanwartschaften, Zusatzwettbewerbe, Sonderkonkurrenzen

 

3.1. Qualifikation

 Formnoten: ungenügend - befriedigend - gut - sehr gut - vorzüglich

 Plazierungen: 1 - 2 - 3 - 4. Platz

 

3.2. Ausstellungsklassen

 HCAC / HCAP Certificat d' Aptitude au Championat für Hauskatzen

 Drei in der Hauskatzen-Klasse gewonnene Anwartschaften   berechtigen zu Führen des Titels " Hauskatzen-Champion " /

 " Hauskatzen-Premior ".

 

CACP Certificat d’Aptitude au Championat de petit

 Diese Anwartschaft kann in der Kitten-Klasse 3-6 Monate errungen   werden.

Drei unter zwei verschiedenen Richtern gewonnene CACP berechtigen zum Führen des Titels " Kitten-Champion ". Die Bewertung excellent 1 und vorzüglich 1 ist gleichzusetzen mit CACP.

 

CACJ   Certificat d’Aptitude au Championat de jeunesse

 Diese Anwartschaft kann in der Jugend-Klasse 6-9 Monate errungen   werden.

 Drei unter zwei verschiedenen Richtern gewonnene CACJ berechtigen   zum Führen des Titels " Jugend-Champion ".

Die Bewertung excellent 1 und vorzüglich 1 ist gleichzusetzen mit CACJ.

 

 

CAC / CAP Certificat d’Aptitude au Championat / Premior

  Diese Anwartschaft kann in der Offenen-Klasse / Kastraten-Klasse   errungen werden.

 Drei unter zwei verschiedenen Richtern gewonnene CAC / CAP  

 berechtigen zum Führen des Titels " Champion / Premior ".

 

 

CACIB / CAPIB Certificat d’Aptitude au Championat International de Beauté / Premior   International de Beauté

 Diese internationale Anwartschaft kann in der Champion- / Premior-   Klasse errungen werden.

Drei unter zwei verschiedenen Richtern gewonnene CACIB / CAPIB  berechtigen zum Führen des Titels " Champion International /  Premior International ".

 Eine Anwartschaft muss in Deutschland und eine im Ausland   erworben sein.

Als Alternative zu der Auslandsanwartschaft erkennen wir 3 (drei) Inlandsanwartschaften unter 2 (zwei) verschiedenen Richtern an.

D.h. nur im Inland sind dazu fünf Anwartschaften bei mind. 4 verschiedenen Richtern erforderlich.

 

CAGCIB / CAGPIB Certificat d’Aptitude au Grand Championat International de Beauté /

 Grand Premior International de Beauté

 Diese große internationale Anwartschaft kann in der Internationalen   Champion- / Premioren- Klasse errungen werden.

 Drei unter zwei verschiedenen Richtern gewonnene CAGCIB /   CAGPIB berechtigen zum Führen des Titels " Grand Champion   International / Grand Premior International ".

 Eine Anwartschaft muss in Deutschland und eine im Ausland erworben   sein.

Als Alternative zu der Auslandsanwartschaft erkennen wir 3 (drei)

Inlandsanwartschaften unter 2 (zwei) verschiedenen Richtern an.

D.h. nur im Inland sind dazu fünf Anwartschaften bei mind. 4 verschiedenen Richtern erforderlich.

 

 CACE / CAPE Certificat d’Aptitude au Championat d’Europe / Premior d’Europe

 Diese Europa-Anwartschaft kann in der Großen Internationalen   Champion / Premior- Klasse errungen werden.

Drei unter zwei verschiedenen Richtern auf einer Ausstellung in   Deutschland und zwei Ausstellungen im Ausland gewonnene CACE/

 CAPE berechtigen zum Führen des Titels "Europa-Champion /   Europa-Premior".

Als Alternative zu den 2 (zwei) Auslandsanwartschaften erkennen wir je Auslandsanwartschaft 4 (vier) Inlandsanwartschaften unter 3 (drei) verschiedenen Richtern an.

D.h. nur im Inland sind dazu neun Anwartschaften bei mind. 5 verschiedenen Richtern erforderlich.

 

 GCACE / GCAPE Certificat d’Aptitude au Grand Championat d’Europe /

 Premior d' Europe

 Die große Europa-Anwartschaft kann in der Europa-   Champion- / Europa-Premior-Klasse errungen werden.

Drei unter zwei verschiedenen Richtern auf einer Ausstellung in Deutschland und zwei Ausstellungen im Ausland gewonnene GCACE / GCAPE berechtigen zum Führen des Titels "Grand Champion Europa /Grand Premior Europa".

Als Alternative zu den 2 (zwei) Auslandsanwartschaften erkennen wir je Auslandsanwartschaft 4 (vier) Inlandsanwartschaften unter 3 (drei) verschiedenen Richtern an.

D.h. nur im Inland sind dazu neun Anwartschaften bei mind. 5 verschiedenen Richtern erforderlich.

 

 CACM / CAPM Certificat d’Aptitude au Championat de monde / Premior de monde

 Die Welt Champion/Premior-Anwartschaft kann in der Grand   Champion- / Grand Premior Europa-Klasse errungen werden.

Fünf unter fünf verschiedenen Richtern in fünf verschiedenen   Ländern, eines davon muss Deutschland sein, gewonnene

CACM / CAPM berechtigen zum Führen des Titels "Welt Champion" / "Welt Premior".

 

Ehrenklasse In dieser Klasse konkurrieren Katzen miteinander, die bereits den Titel   "Welt Champion" / "Welt Premior" errungen haben.

 Es erfolgt eine Beurteilung und Plazierung, sowie eine gesonderte   Siegerehrung jeweils in den Rassegruppen.

    Katzen der Ehrenklasse konkurrieren in allen Zusatzwettbewerben.

 

 

3.3. Weitere mögliche Klassen

 

3.3.1. Novizen-Klasse/ Bestimmungs-Klasse

 Diese Klasse ist für Katzen, die nicht im Zuchtbuch eines Vereins eingetragen sind.

 Es erfolgt die Vergabe einer Formnote. Von weiteren Konkurrenzen werden Katzen der  

Novizen-Klasse ausgeschlossen. Der Aussteller bestimmt die Rasse und Farbe, der die Katze zugeordnet werden soll.

 

3.3.2. Farbbestimmung

Die Bestimmung hat vor dem Beginn des Richtens zu erfolgen. Sie ist für in ein Zuchtbuch eingetragene Katzen deren Farbe mindestens durch einen Richter bestimmt werden soll. Die Katze wird auf der Grundlage der Farbbestimmung in die Konkurrenz eingeordnet.

 

3.4. Zusatzwettbewerbe

Neben den Formnoten, Plazierungen und Championanwartschaften werden folgende Zusatzpreise vergeben.

 

3.4.1. Internationale Ausstellungen

Best in Variety wenn mindestens fünf Katzen der Varietät anwesend sind. Bei weniger  als fünf anwesenden Katzen können verschiedene Varietäten zu einer Gruppe zusammengefasst werden.

Best in Show bester Kater, beste Katze, bester Kastrat, bestes Jungtier 6-9 Monate,   bestes Kitten 3-6 Monate; jeweils männlich und weiblich der  Rassegruppe.

Best of Best jeweils für Langhaar, Semilanghaar, Kurzhaar, Siam / OKH und   Exotic-Shorthair, wenn in dieser Gruppe mindestens 15 Katzen  anwesend sind, konkurrieren die Sieger der Best in Show miteinander.

 

Bester Wurf  jeweils für Langhaar, Semilanghaar, Kurzhaar, Siam / OKH und   Exotic-Shorthair, wenn in dieser Gruppe mindestens drei Würfe  anwesend sind. Sind in keiner Gruppe drei Würfe vorhanden, kann aus allen Würfen der beste Wurf ermittelt werden.

Beste Hauskatze sind in der Gruppe mehr als drei Tiere vorhanden, kann aus diesen die   beste Hauskatze ermittelt werden.

 

3.4.2 Nationale und Regionale Ausstellungen

 Die Richter nominieren bei mehr als 100 Katzen wie bei Internationalen Ausstellungen.

 Sind weniger als 100 Katzen anwesend, so nominieren die Richter:

 - Best in Variety

 - Best in Show in der jeweiligen Rassegruppe

 - Bester Wurf

 - Beste Hauskatze

 

3.5. Sonderwettbewerb

Auf Internationalen Ausstellungen können Sonderwettbewerbe durchgeführt werden. Sie werden in der Ausschreibung / Einladung bekannt gegeben.

 

4. Jury

 Richter werden durch den Vorstand der "Felina"e.V. ausgewählt und eingeladen.

 Es werden nur Richter eingeladen, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben.

 Das Urteil eines Richters ist unanfechtbar.

 

5. Gebühren

Sie werden entsprechend der Beschlüsse der "Felina"e.V. erhoben und sind in der Ausschreibung / Einladung bekannt zu machen.

 

6. Steward

 Zur Unterstützung der Richter wird ein Chefsteward und Stewards eingesetzt.

 

7. Katalog

Zu den Ausstellungen mit Bewertung ist ein Katalog zu erstellen. Art und Umfang des Kataloges richten sich nach der Art und Bewertung der Ausstellung. Er enthält mindestens folgende Angaben:

- Aufstellung der ausgestellten Katzen mit Angabe der Elterntiere und den Namen des Züchters und den Namen des Ausstellers mit oder ohne Anschrift.

  - Verzeichnis der Ausstellungsklassen  

 - Ausstellerverzeichnis des Weiteren können im Katalog aufgeführt sein:

 - Ausstellungsinformationen

 - Informationen zur "Felina"e.V.

 - Spenden, Sponsoren

- Inserate

- Informationen von allgemeinem Interesse (Deckkaterverzeichnis, Anschriften der Ansprechpartner,

 Hinweise zur Haltung und Tierhygiene usw.)

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. April 2010 um 13:13 Uhr