| Ausstellungsordnung |
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| Geschrieben von: Felina e.V. |
| Montag, den 29. Juni 2009 um 18:02 Uhr |
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Anlage 3 Ausstellungsordnung Ausgabe 2010 1. Die "Felina"e.V. veranstaltet zur Präsens in der Öffentlichkeit Katzenausstellungen. Diese sind: - internationale Ausstellungen - nationale oder regionale Ausstellungen - Informationsausstellungen - Informationsstände 1.1. Internationale Ausstellungen sind Schönheitskonkurrenzen und werden entsprechend der Ausschreibung als Zweitages- oder als Eintagesausstellungen durchgeführt. In der Regel finden diese Ausstellungen am Wochenende statt. Doppelbewertungen je Ausstellungstag sind möglich. 1.1.1. Die Organisation und Durchführung erfolgt durch den Vorstand der "Felina"e.V. in Zusammenarbeit mit den, in der Nähe ansässigen "Felina"e.V. - Mitgliedern. 1.1.2. Die Ausschreibung als Internationale Ausstellung kann nur erfolgen, wenn Meldungen von mindestens 100 Katzen je Ausstellungstag angenommen werden können. Es sind Vereine und Katzenfreunde aus dem Ausland einzuladen. 1.1.3. Die Jury sollte von Richtern aus mindestens zwei Staaten gebildet werden. 1.1.4. Die Schönheitskonkurrenz erfolgt in den Klassen: - Ehren-Klasse / Ehren-Klasse Premior - Grand Champion Europa / Premior CACM / CAPM - Europa Champion / Premior GCACE / GCAPE - Grand Champion International / Premior CACE / CAPE - Champion International / Premior CAGCIB / CAGPIB - Champion / Premior CACIB / CAPIB - Offene Klasse / Kastraten Klasse CAC / CAP - Jugend-Klasse, 6-9 Monate CACJ - Kitten-Klasse, 3-6 Monate CACP - Baby-Klasse 10-13 Wochen - Wurf-Klasse 10-16 Wochen - Novizen-Klasse, Bestimmungs-Klasse - Hauskatzen-Champion-Klasse / Premior - Hauskatzen-Klasse / Kastraten-Klasse HCAC / HCAP - außer Konkurrenz 1.2. Nationale oder Regionale Ausstellungen sind Schönheitskonkurrenzen und werden entsprechend der Ausschreibung als Zweitages- oder Eintagesausstellungen durchgeführt. In der Regel finden die Ausstellungen am Wochenende statt. Doppelbewertungen je Ausstellungstag sind möglich. 1.2.1. Die Organisation und Durchführung erfolgt ausschließlich durch den Vorstand der "Felina"e.V. Im Weiteren gelten die Festlegungen des Punktes 1.1.1 1.2.2. Die Ausstellung kann nur erfolgen, wenn mindestens Meldungen von 100 Katzen je Ausstellungstag angenommen werden können. 1.2.3. Die Schönheitskonkurrenz erfolgt nur in den Klassen: - Offene-Klasse / Kastraten-Klasse CAC / CAP - Jugend-Klasse, 6-9 Monate CACJ - Kitten-Klasse, 3-6 Monate CACP - Baby-Klasse, 10-13 Wochen - Wurfklasse, 10-16 Wochen - Novizen-Klasse; Bestimmungs-Klasse - Hauskatzen-Klasse / Kastraten-Klasse HCAC / HCAP - außer Konkurrenz 1.3. Informationsausstellungen und Informationsstände sind Ausstellungen ohne Konkurrenz 1.3.1. Die Organisation und Durchführung liegt in der eigenständigen Verantwortung der "Felina"e.V. - Mitglieder. Die Planung und Durchführung sind mit dem "Felina"e.V.-Vorstand abzustimmen und vertraglich zu regeln. Die veterinärmedizinischen Bedingungen sind einzuhalten. 1.3.2 Sie dienen ausschließlich dem Zweck der Präsentation der "Felina"e.V. in der Öffentlichkeit und machen Zweck, Ziele und Aufgaben der Vereinigung bekannt. Sie informieren über: - artgerechte Haltung und Ernährung - Tierhygiene - Tierschutz - Voraussetzungen und Bedingungen für die Zucht von Rassekatzen 2. Teilnahmebedingungen Der Ausstellungsablauf wird nach den Ausstellungsbedingungen und Regeln der "Felina"e.V. gestaltet. 2.1. Aussteller Jeder Katzenfreund kann auf einer Katzenausstellung der "Felina"e.V. gegen Entrichtung einer Meldegebühr seine Katze/Katzen ausstellen, es sei denn, dem stehen gewichtige Gründe entgegen. (Ausstellungssperre, Erkrankungen im Katzenbestand usw.) 2.2. Katzen Zugelassen sind: - alle Katzen als Einzeltiere im Alter ab 10 Wochen - Würfe, mit oder ohne Muttertier, von mindestens 3 Jungtieren im Alter von mindestens 10 bis zur Vollendung der 16. Lebenswoche. Nicht zugelassen sind: - Jungtiere unter 10 Wochen - tragende Katzen - Katzen mit Anomalien.
2.3. Allgemeine Bedingungen
2.3.1. Für jede Katze und jeden Wurf, mit oder ohne Muttertier, ist ein gesondertes Anmeldeformular auszufüllen. Für das Muttertier wird keine gesonderte Gebühr erhoben, sofern sie nicht eine eigene Bewertung erhalten soll.
2.3.2. Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, dass er die Ausstellungsbedingungen anerkennt, dass keine seiner Katzen infektiös erkrankt sind und dass er die Anmeldung annulliert, falls eine solche Krankheit in seinem Bestand auftritt.
2.3.3. Jede Anmeldung wird bestätigt. Die Bestätigung ist bei der Tiereinlieferung vorzuweisen.
2.3.4. Anmeldungen sind bis zum Meldeschluss an die in der Ausschreibung/Einladung genannte Meldestelle zu richten. Mit der Meldung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung der Meldegebühr. Die Bezahlung kann durch Überweisung auf das in der Ausschreibung /Einladung angegebene Konto, oder durch Lastschrifteinzug, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt, erfolgen. Für jede Ummeldung nach Meldeschluss wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 8,-€ erhoben. Hiervon ausgenommen sind Klassenänderungen. Der Aussteller ist auch dann zur Zahlung der Meldegebühr verpflichtet, wenn er der Ausstellung fernbleibt. Für den Nachweis der erfolgten Einzahlung ist der Aussteller verantwortlich.
2.3.5. Für alle nach dem Meldeschluss zurückgezogenen Meldungen erfolgt keine Rückvergütung der Meldegebühr.
2.4. Veterinärbedingungen Im Allgemeinen gelten nachfolgende Bestimmungen. Für jede Katze wird eine Impfung entsprechend der zur Ausstellung geltenden veterinärmedizinischen Bedingungen gefordert. Wurfklassen und Jungtiere unter 4 Monate benötigen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, wenn sie den geforderten Impfschutz noch nicht oder noch nicht vollständig haben. Die Impfungen sind mit einem Impfpass bei der Tiereinlieferung nachzuweisen. Abweichende Anordnungen des jeweils zuständigen Amtstierarztes bleiben vorenthalten und werden den Ausstellern mitgeteilt. Ausländische Aussteller benötigen zusätzlich für die auszustellenden Katzen ein gültiges amtliches Gesundheitszeugnis. Zur Ausstellung werden nur gesunde, parasitenfreie Katzen zugelassen. Jede Katze wird vor dem Einlass auf den allgemeinen Gesundheitszustand und Parasitenbefall untersucht. Die Entscheidung der Zulassung liegt beim Tierarzt. Kein Tier darf ohne diese Kontrolle an der Ausstellung teilnehmen, bzw. anwesend sein. Weiße Tiere aller Rassen müssen ein tierärztliches Attest vorweisen können, aus welchem hervorgeht, dass ein anerkannter Tierarzt bei der Untersuchung auf Hörfähigkeit keine Hörschäden feststellen konnte (kastrierte Tiere und Jungtiere unter 10 Monaten sind hiervon ausgeschlossen).
2.5. Haftung Sollte die Ausstellung aus Gründen, die die "Felina"e.V. nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, wird die Meldegebühr zur Begleichung bereits entstandener Kosten herangezogen. Jegliche Haftung der "Felina"e.V., ihrer Organe und Beauftragten ist ausgeschlossen. Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden. Katzen in den Käfigen sollten ständig beaufsichtigt werden. Bei Abwesenheit des Besitzers sollte eine Person seines Vertrauens damit beauftragt werden.
3. Qualifikation, Championanwartschaften, Zusatzwettbewerbe, Sonderkonkurrenzen
3.1. Qualifikation Formnoten: ungenügend - befriedigend - gut - sehr gut - vorzüglich Plazierungen: 1 - 2 - 3 - 4. Platz
3.2. Ausstellungsklassen HCAC / HCAP Certificat d' Aptitude au Championat für Hauskatzen Drei in der Hauskatzen-Klasse gewonnene Anwartschaften berechtigen zu Führen des Titels " Hauskatzen-Champion " / " Hauskatzen-Premior ".
CACP Certificat d’Aptitude au Championat de petit Diese Anwartschaft kann in der Kitten-Klasse 3-6 Monate errungen werden. Drei unter zwei verschiedenen Richtern gewonnene CACP berechtigen zum Führen des Titels " Kitten-Champion ". Die Bewertung excellent 1 und vorzüglich 1 ist gleichzusetzen mit CACP.
CACJ Certificat d’Aptitude au Championat de jeunesse Diese Anwartschaft kann in der Jugend-Klasse 6-9 Monate errungen werden. Drei unter zwei verschiedenen Richtern gewonnene CACJ berechtigen zum Führen des Titels " Jugend-Champion ". Die Bewertung excellent 1 und vorzüglich 1 ist gleichzusetzen mit CACJ.
CAC / CAP Certificat d’Aptitude au Championat / Premior Diese Anwartschaft kann in der Offenen-Klasse / Kastraten-Klasse errungen werden. Drei unter zwei verschiedenen Richtern gewonnene CAC / CAP berechtigen zum Führen des Titels " Champion / Premior ".
CACIB / CAPIB Certificat d’Aptitude au Championat International de Beauté / Premior International de Beauté Diese internationale Anwartschaft kann in der Champion- / Premior- Klasse errungen werden. Drei unter zwei verschiedenen Richtern gewonnene CACIB / CAPIB berechtigen zum Führen des Titels " Champion International / Premior International ". Eine Anwartschaft muss in Deutschland und eine im Ausland erworben sein. Als Alternative zu der Auslandsanwartschaft erkennen wir 3 (drei) Inlandsanwartschaften unter 2 (zwei) verschiedenen Richtern an. D.h. nur im Inland sind dazu fünf Anwartschaften bei mind. 4 verschiedenen Richtern erforderlich.
CAGCIB / CAGPIB Certificat d’Aptitude au Grand Championat International de Beauté / Grand Premior International de Beauté Diese große internationale Anwartschaft kann in der Internationalen Champion- / Premioren- Klasse errungen werden. Drei unter zwei verschiedenen Richtern gewonnene CAGCIB / CAGPIB berechtigen zum Führen des Titels " Grand Champion International / Grand Premior International ". Eine Anwartschaft muss in Deutschland und eine im Ausland erworben sein. Als Alternative zu der Auslandsanwartschaft erkennen wir 3 (drei) Inlandsanwartschaften unter 2 (zwei) verschiedenen Richtern an. D.h. nur im Inland sind dazu fünf Anwartschaften bei mind. 4 verschiedenen Richtern erforderlich.
CACE / CAPE Certificat d’Aptitude au Championat d’Europe / Premior d’Europe Diese Europa-Anwartschaft kann in der Großen Internationalen Champion / Premior- Klasse errungen werden. Drei unter zwei verschiedenen Richtern auf einer Ausstellung in Deutschland und zwei Ausstellungen im Ausland gewonnene CACE/ CAPE berechtigen zum Führen des Titels "Europa-Champion / Europa-Premior". Als Alternative zu den 2 (zwei) Auslandsanwartschaften erkennen wir je Auslandsanwartschaft 4 (vier) Inlandsanwartschaften unter 3 (drei) verschiedenen Richtern an. D.h. nur im Inland sind dazu neun Anwartschaften bei mind. 5 verschiedenen Richtern erforderlich.
GCACE / GCAPE Certificat d’Aptitude au Grand Championat d’Europe / Premior d' Europe Die große Europa-Anwartschaft kann in der Europa- Champion- / Europa-Premior-Klasse errungen werden. Drei unter zwei verschiedenen Richtern auf einer Ausstellung in Deutschland und zwei Ausstellungen im Ausland gewonnene GCACE / GCAPE berechtigen zum Führen des Titels "Grand Champion Europa /Grand Premior Europa". Als Alternative zu den 2 (zwei) Auslandsanwartschaften erkennen wir je Auslandsanwartschaft 4 (vier) Inlandsanwartschaften unter 3 (drei) verschiedenen Richtern an. D.h. nur im Inland sind dazu neun Anwartschaften bei mind. 5 verschiedenen Richtern erforderlich.
CACM / CAPM Certificat d’Aptitude au Championat de monde / Premior de monde Die Welt Champion/Premior-Anwartschaft kann in der Grand Champion- / Grand Premior Europa-Klasse errungen werden. Fünf unter fünf verschiedenen Richtern in fünf verschiedenen Ländern, eines davon muss Deutschland sein, gewonnene CACM / CAPM berechtigen zum Führen des Titels "Welt Champion" / "Welt Premior".
Ehrenklasse In dieser Klasse konkurrieren Katzen miteinander, die bereits den Titel "Welt Champion" / "Welt Premior" errungen haben. Es erfolgt eine Beurteilung und Plazierung, sowie eine gesonderte Siegerehrung jeweils in den Rassegruppen. Katzen der Ehrenklasse konkurrieren in allen Zusatzwettbewerben.
3.3. Weitere mögliche Klassen
3.3.1. Novizen-Klasse/ Bestimmungs-Klasse Diese Klasse ist für Katzen, die nicht im Zuchtbuch eines Vereins eingetragen sind. Es erfolgt die Vergabe einer Formnote. Von weiteren Konkurrenzen werden Katzen der Novizen-Klasse ausgeschlossen. Der Aussteller bestimmt die Rasse und Farbe, der die Katze zugeordnet werden soll.
3.3.2. Farbbestimmung Die Bestimmung hat vor dem Beginn des Richtens zu erfolgen. Sie ist für in ein Zuchtbuch eingetragene Katzen deren Farbe mindestens durch einen Richter bestimmt werden soll. Die Katze wird auf der Grundlage der Farbbestimmung in die Konkurrenz eingeordnet.
3.4. Zusatzwettbewerbe Neben den Formnoten, Plazierungen und Championanwartschaften werden folgende Zusatzpreise vergeben.
3.4.1. Internationale Ausstellungen Best in Variety wenn mindestens fünf Katzen der Varietät anwesend sind. Bei weniger als fünf anwesenden Katzen können verschiedene Varietäten zu einer Gruppe zusammengefasst werden. Best in Show bester Kater, beste Katze, bester Kastrat, bestes Jungtier 6-9 Monate, bestes Kitten 3-6 Monate; jeweils männlich und weiblich der Rassegruppe. Best of Best jeweils für Langhaar, Semilanghaar, Kurzhaar, Siam / OKH und Exotic-Shorthair, wenn in dieser Gruppe mindestens 15 Katzen anwesend sind, konkurrieren die Sieger der Best in Show miteinander.
Bester Wurf jeweils für Langhaar, Semilanghaar, Kurzhaar, Siam / OKH und Exotic-Shorthair, wenn in dieser Gruppe mindestens drei Würfe anwesend sind. Sind in keiner Gruppe drei Würfe vorhanden, kann aus allen Würfen der beste Wurf ermittelt werden. Beste Hauskatze sind in der Gruppe mehr als drei Tiere vorhanden, kann aus diesen die beste Hauskatze ermittelt werden.
3.4.2 Nationale und Regionale Ausstellungen Die Richter nominieren bei mehr als 100 Katzen wie bei Internationalen Ausstellungen. Sind weniger als 100 Katzen anwesend, so nominieren die Richter: - Best in Variety - Best in Show in der jeweiligen Rassegruppe - Bester Wurf - Beste Hauskatze
3.5. Sonderwettbewerb Auf Internationalen Ausstellungen können Sonderwettbewerbe durchgeführt werden. Sie werden in der Ausschreibung / Einladung bekannt gegeben.
4. Jury Richter werden durch den Vorstand der "Felina"e.V. ausgewählt und eingeladen. Es werden nur Richter eingeladen, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben. Das Urteil eines Richters ist unanfechtbar.
5. Gebühren Sie werden entsprechend der Beschlüsse der "Felina"e.V. erhoben und sind in der Ausschreibung / Einladung bekannt zu machen.
6. Steward Zur Unterstützung der Richter wird ein Chefsteward und Stewards eingesetzt.
7. Katalog Zu den Ausstellungen mit Bewertung ist ein Katalog zu erstellen. Art und Umfang des Kataloges richten sich nach der Art und Bewertung der Ausstellung. Er enthält mindestens folgende Angaben: - Aufstellung der ausgestellten Katzen mit Angabe der Elterntiere und den Namen des Züchters und den Namen des Ausstellers mit oder ohne Anschrift. - Verzeichnis der Ausstellungsklassen - Ausstellerverzeichnis des Weiteren können im Katalog aufgeführt sein: - Ausstellungsinformationen - Informationen zur "Felina"e.V. - Spenden, Sponsoren - Inserate - Informationen von allgemeinem Interesse (Deckkaterverzeichnis, Anschriften der Ansprechpartner, Hinweise zur Haltung und Tierhygiene usw.)
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. April 2010 um 13:13 Uhr |