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Geschrieben von: Felina e.V.   
Montag, den 29. Juni 2009 um 18:08 Uhr

Anlage 1

Beiträge und Gebühren

Ausgabe 2008

 

1.    Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag

 1.1. Mit dem Beitritt zur "Felina"e.V. ist die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag zu entrichten. Erfolgt der Beitritt nach dem 30. Juni eines Jahres, so ist nur der halbe Jahresbeitrag für das laufende Geschäftsjahr zu zahlen. DieAufnahmegebühr ist davon ausgenommen.

 
Leistung Betrag in €uro
1.2. Aufnahmegebühr (einschließlich Satzung und deren Anlagen)
11,00 €
1.3.
Jahresbeitrag für Hauptmitglieder einschließlich Zeitschrift
46,00 €
1.4.
Jahresbeitrag für 2. Hauptmitglied in einem gemeinsamen Haushalt
ohne Zeitschrift
26,00 €
1.5.
Jahresbeitrag für Familienmitglied ohne Zeitschrift 16,00 €
1.6.
Jahresbeitrag für Fördermitglieder ohne Zeitschrift (natürliche Person) mind.:
16,00 €
1.7. Jahresbeitrag für Födermitglieder ohne Zeitschrift (jurist. Personen) mind. 105,00 €
1.8.
Zeitschrift im Jahresabonnement
26,00 €

           

1.9. Der Jahresbeitrag ist am 01. Januar des Jahres fällig und muss bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto der Felina e.V. eingegangen sein.


2.    Gebühren für Aussteller

 

 
Leistung Betrag in €uro
2.1. Meldegebühr für 1. und 2. Katze/Ausstellungstag je Katze 24,00 €
 
Meldegebühr für 1. und 2.Katze/beide Ausstellungstage je Katze 44,00 €
 
Meldegebühr jede weitere Katze je Tier und Ausstellungstag 20,00 €
 
Meldegebühr jede weitere Katze/beide Ausstellungstage je Katze 40,00 €
 
Meldegebühr je Wurf (mind. 3 Tiere)/Ausstellungstag im Doppelkäfig 42,00 €

Meldegebühr je Wurf (mind. 3 Tiere)/beide Ausstellungstage im Doppelkäfig
75,00 €

Meldegebühr je Hauskatze/Ausstellungstag 26,00 €
  Meldegebühr je Katze a. Konkurrenz/Ausstellungstag (mind. 1 Katze in Bewertung) 15,00 €
  Meldegebühr je Wurf a. Konkurrenz / Ausstellungstag (mind. 1 Katze in Bewertung) 23,00 €
2.2. Farbbestimmung je Katze/Ausstellungstag +8,00 €
2.3. Doppelkäfig für 1 Katze +11,00 €
2.4. Ummeldung nach Meldeschluß je Ummeldung +8,00 €
2.5. Klassenänderung auf der Ausstellung +3,00 €

   

3.    Gebühren für Züchter

 

 
Leistung Betrag in €uro
3.1. Zwingernamensschutz 41,00 €
3.2.
Ausfertigung einer Ahnentafel zzgl. gesetzl. MwSt. 13,00 €
3.3.
Ausfertigung einer Ahnentafel, laminiert zzgl. gesetzl. MwSt. 14,50 €
3.4.
Zweitschrift einer Ahnentafel zzgl. gesetzl. MwSt.       
14,50 €
3.5.
Zweitschrift einer Ahnentafel, laminiert zzgl. gesetzl. MwSt. 16,00 €
3.6. Umschreibung einer Ahnentafel aus fremden Zuchtbuch zzgl. gesetzl. MwSt. 13,00 €
3.7.
Umschreibung einer Ahnentafel aus fremdem Zuchtbuch, laminiert zzgl. gesetzl. MwSt. 14,50 €
3.8. Registrierung, Änderung oder Ergänzung einer Ahnentafel zzgl. gesetzl. MwSt. 8,00 €
3.9.
Eintragung je Titel und Urkunde zzgl. gesetzl. MwSt. 8,00 €
3.10.
Eintragung in das "Felina"e.V.-Deckkaterverzeichnis für Mitglieder 
frei
 
für Andere zzgl. gesetzl. MwSt. 40,00 €
3.11. Zwingerbuch zzgl. gesetzl. MwSt.
8,00 €
3.12.
Versandkosten je Sendung zzgl. gesetzl. MwSt. nach Art und Umfang der Sendung

 
 


4.    Zahlungsweise


4.1. Jedes Mitglied zahlt die für seine Aufnahme und Mitgliedschaft fälligen Beiträge auf das Konto der Felina e.V. bei der     Berliner Volksbank, Konto-Nr.: 2108523002, Bankleitzahl: 100 900 00 ein. Mitgliedsname, die Mitgliedsnummer und der Zweck der Zahlung müssen deutlich ersichtlich sein.

4.2. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, die Aufnahmegebühr, den Beitrag, die Leistungen des Zuchtbuchamtes, die Aus    stellungsgebühren und Sonstiges im Lastschrifteinzug von seinem Konto einziehen zu lassen. Entsprechende Anträge sind     bei jeder Bank, beim Schatzmeister, beim Zuchtbuchamt und der Geschäftsstelle erhältlich.

4.3.  Die Leistungen des Zuchtbuchamtes werden als Nachnahme erhoben, sofern nicht Lastschrifteinzug erfolgt.

4.4.    Der Säumniszuschlag gemäß Satzung beträgt 3,00 € Aufschlag für die 1.Mahnung und 6,00 € Aufschlag für die 2. Mahnung auf den geschuldeten Betrag. Er ist mit der nachträglichen Zahlung gleichzeitig einzuzahlen.


5.    Geltungszeitraum


5.1. Die unter Punkt 1. genannten Gebühren und Beiträge gelten gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 26.01.2008 ab dem 01.01.2008. Danach geltende Beiträge beschließt die Hauptversammlung entweder mit Bestätigung oder Neufestsetzung.

5.2.    Die unter Punkt 2. und 3. genannten Gebühren werden vom Vorstand auf der Grundlage der wirtschaftlichen Notwendigkeit beschlossen und bekanntgegeben.


Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 30. Juni 2009 um 16:17 Uhr